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Darf ich den Dateinamen der PDF-Datei ändern?
Ja, selbstverständlich.
Darf ich die PDF-Datei per E-Mail weitergeben?
Ja, in unveränderter Form.
Darf ich die PDF-Datei auf meiner/unserer Homepage zum Download anbieten?
Ja, in unveränderter Form und mit Namens- und Herkunftsnennung, z. B.
© Uwe Kuhmann www.kuhmann.de/formelsammlung
Kann ich für den Download direkt auf Ihre Homepage verlinken?
Ja, der dauerhafte Link für die jeweils aktuellste Version lautet
https://www.kuhmann.de/_media/iqbformelsammlung.pdf
Für die regelmäßige Nutzung auf mobilen Geräten empfehle ich aber das Herunterladen und lokale Abspeichern, um Probleme mit dem Netzzugang im Unterricht zu vermeiden.
Kann ich in der Datei Lesezeichen oder Notizen anlegen?
Diese Funktionalitäten hängen vom verwendeten Programm (App) zum Anzeigen ab.
Die Rechte der PDF-Datei sind nicht eingeschränkt.
Hinweise auf geeignete Programme/Apps nehme ich gern auf.
Bitte beachten: PDF-Dateien mit abgespeicherten (privaten) Notizen dürfen nicht mehr weitergegeben werden!
Dürfen die Schüler/-innen die PDF-Fassung in den Abiturprüfungen benutzen?
Dies hängt von den grundsätzlichen Regelungen für die Nutzung elektronischer Medien in der Abiturprüfung in den einzelnen Bundesländern ab. Bitte bei der eigenen Schulleitung nachfragen. Derzeit wahrscheinlich: nein.
Genau aus diesem Grund sind Druck- und PDF-Fassung vollständig seiten- und inhaltsgleich, um z. B. in Klausuren und Prüfungen ohne Probleme mit dem Papierwerk arbeiten zu können.
Darf ich - z. B. mit einem PDF-Editor - Auszüge einzelner Abschnitte oder Seiten erstellen?
Nur für die eigene private Nutzung!
Eine Weitergabe oder gar Veröffentlichung von Auszügen verstößt gegen das Urheberrecht des „Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen“ (IQB).
Eine andere Frage? Bitte per E-Mail Kontakt aufnehmen.