Das Zulassungsverfahren in Bayern gemäß VZL ist leider gescheitert.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für das Bundesland Bayern hat das zuständige Referat im StMUK abschließend eine Reihe von für mich sachlich und inhaltlich nicht nachvollziehbaren Auflagen erteilt, die ich nicht bereit bin umzusetzen.
Ich musste leider den Eindruck gewinnen, dass im Zulassungsverfahren das Lernmittel inhaltlich gar nicht wirklich geprüft wurde, sondern vorrangig nur auf formale und tradierte „Anforderungen“ abgestellt wurde.
Damit die Kolleginnen und Kollegen aus Bayern die Nichtzulassung kausal nachvollziehen können, hier mein abschließendes Antwortschreiben:
Die vollständige → PDF-Datei meiner Antwort steht unter CC BY-NC-ND 4.0 und kann unverändert frei weitergegeben und vervielfältigt werden.
Es tut mir Leid.